WCAG und EN 301 549
Die WCAG beschreiben, was digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen nutzbar macht. Die europäische Norm EN 301 549 überträgt diese Anforderungen auf Websites, Software und Dokumente. Hier lesen Sie, wie beide zusammenhängen und wo PDF/UA hinzukommt.
Allgemeiner Überblick. Diese Seite fasst Grundlagen vereinfacht zusammen. Sie ist ein Entwurf und wird derzeit fachlich geprüft. Maßgeblich sind die Originaltexte von Richtlinien und Norm.
Die WCAG: vier Prinzipien, drei Stufen
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) werden vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegeben. Version 2.1 erschien 2018, Version 2.2 im Jahr 2023. Die Richtlinien sind technikneutral formuliert und in prüfbare Erfolgskriterien gegliedert, die vier Prinzipien folgen:
-
Wahrnehmbar
Informationen sind so dargestellt, dass alle sie wahrnehmen können, etwa durch Alternativtexte für Bilder oder ausreichende Kontraste.
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Bedienbar
Alle Funktionen lassen sich bedienen, auch mit der Tastatur; in PDFs etwa Links und Formularfelder.
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Verständlich
Inhalte und Bedienung sind verständlich, zum Beispiel durch eine angegebene Sprache und eindeutige Beschriftungen.
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Robust
Assistive Technologien können Inhalte zuverlässig auslesen, in PDFs vor allem über eine korrekte Tag-Struktur.
Die drei Konformitätsstufen
- Stufe A
- Grundlegende Anforderungen.
- Stufe AA
- Der in Europa übliche Maßstab; auf diese Stufe beziehen sich die EN 301 549 und die Gesetze in der Regel.
- Stufe AAA
- Weitergehende Anforderungen, die sich nicht für alle Inhalte erreichen lassen. Das W3C empfiehlt sie nicht als allgemeine Vorgabe für ganze Angebote.
EN 301 549: die europäische Norm
Die EN 301 549 wird gemeinsam von den europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI herausgegeben. Sie beschreibt Barrierefreiheitsanforderungen an Informations- und Kommunikationstechnik insgesamt: Websites, Software, Hardware, Dokumente sowie Dokumentation und Support.
Die Fassung V3.2.1 von 2021 dient als harmonisierte Norm für die Richtlinie (EU) 2016/2102. Eine überarbeitete Fassung, die auch den European Accessibility Act abdecken soll, ist in Arbeit (Stand: Oktober 2026).
Für PDFs ist Kapitel 10 maßgeblich. Es überträgt die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA mit Anpassungen auf Dokumente. Einige Kriterien, die nur für zusammenhängende Webseiten sinnvoll sind, etwa mehrere Wege zu einer Seite, gelten für einzelne Dokumente nicht.
Aufbau (Auswahl)
- Kapitel 9
- Web
- Kapitel 10
- Dokumente, die keine Webseiten sind, zum Beispiel PDFs
- Kapitel 11
- Software
- Kapitel 12
- Dokumentation und Support
Wie WCAG, EN 301 549 und PDF/UA zusammenhängen
Vereinfacht gesagt: Die WCAG beschreiben, was Nutzende brauchen. Die EN 301 549 macht daraus eine europäische Norm, auf die sich Gesetze stützen. PDF/UA beschreibt, wie ein PDF diese Anforderungen technisch umsetzen kann.
WCAG, EN 301 549 und PDF/UA im Vergleich
| Merkmal | WCAG | EN 301 549 | PDF/UA |
|---|---|---|---|
| Herausgeber | W3C | CEN, CENELEC und ETSI | ISO |
| Gegenstand | Webinhalte, technikneutral formuliert | Informations- und Kommunikationstechnik insgesamt, darunter Dokumente | PDF-Dokumente und Software, die sie verarbeitet |
| Art der Anforderungen | Erfolgskriterien: was erreicht werden soll | Anforderungen je Technik, für Web und Dokumente weitgehend aus den WCAG übernommen | Technische Regeln für den Aufbau der Datei |
| Rolle im Recht | In der Regel über die EN 301 549 einbezogen | Harmonisierte Norm für öffentliche Stellen; beim BFSG verbreitete Orientierung | Von BITV 2.0 und BFSG nicht unmittelbar in Bezug genommen; verbreiteter technischer Maßstab |
| Prüfung | Teils automatisch, viele Kriterien nur durch Menschen | Wie bei den WCAG, ergänzt um weitere Anforderungen | Teils automatisch (z. B. veraPDF), teils durch Menschen (Matterhorn-Protokoll) |
Vereinfachte Gegenüberstellung; maßgeblich sind die jeweiligen Originaltexte. Mehr zum PDF-Standard auf der Seite PDF/UA.
Orientierung für PDFs
- Ziel festlegen: Maßstab ist in der Regel WCAG 2.1 auf Stufe AA, so wie Kapitel 10 der EN 301 549 sie auf Dokumente anwendet.
- Technisch umsetzen: Im PDF geschieht das meist nach PDF/UA: Tags, Lesereihenfolge, Alternativtexte, Sprache und Metadaten.
- Gestaltung mitdenken: Manche Kriterien betreffen Gestaltung und Inhalt, etwa Farbkontraste, verständliche Linktexte oder Farbe als einziges Unterscheidungsmerkmal. Sie entstehen bei der Erstellung des Dokuments.
- Prüfen und dokumentieren: Automatische Prüfungen decken nur einen Teil ab. Planen Sie menschliche Prüfungen ein und halten Sie offene Punkte fest.
Was EqualDoc dabei übernimmt
EqualDoc bereitet vorhandene PDFs nach PDF/UA auf und prüft das Ergebnis gegen die maschinell prüfbaren Anforderungen von PDF/UA und EN 301 549. Das Erscheinungsbild des Originals bleibt, wo immer möglich, erhalten; gestalterische Punkte wie Farbkontraste gehören zur Erstellung. Der Prüfbericht nennt, was eine menschliche Beurteilung braucht.
Häufige Fragen
Welche WCAG-Version ist maßgeblich?
Die EN 301 549 V3.2.1 bezieht sich auf WCAG 2.1. Die neuere WCAG 2.2 ergänzt einige Kriterien; ob und wann sie in die Norm übernommen werden, hängt von deren Überarbeitung ab. Wer heute neue Inhalte erstellt, kann sich bereits an WCAG 2.2 orientieren.
Gelten die WCAG überhaupt für PDFs?
Die WCAG sind für Webinhalte geschrieben. Die EN 301 549 wendet ihre Kriterien in Kapitel 10 ausdrücklich auf Dokumente an, und das W3C beschreibt eigene Techniken für PDF.
Muss ich Stufe AAA erfüllen?
In der Regel nicht. Rechtliche Vorgaben in Europa beziehen sich meist auf Stufe AA. Einzelne AAA-Kriterien können trotzdem sinnvoll sein.
Ist die EN 301 549 dasselbe wie die BITV 2.0?
Nein. Die BITV 2.0 ist eine deutsche Verordnung, die EN 301 549 eine europäische Norm. Die BITV 2.0 verweist auf harmonisierte Normen und damit in der Praxis auf die EN 301 549, enthält aber auch eigene Anforderungen, etwa zu Leichter Sprache und Gebärdensprache. Mehr dazu auf der Seite Öffentlicher Sektor.
Ihr PDF gegen PDF/UA und EN 301 549 prüfen
EqualDoc bereitet PDFs automatisch auf und prüft das Ergebnis gegen die maschinell prüfbaren Anforderungen. Was eine menschliche Beurteilung braucht, steht im Prüfbericht. EqualDoc stellt keine Bescheinigungen aus.