Wissen

Gesetze und Standards für barrierefreie Dokumente

BFSG, BITV 2.0, EN 301 549, WCAG, PDF/UA: Rund um barrierefreie PDFs begegnen Ihnen viele Abkürzungen. Hier ordnen wir sachlich ein, was dahintersteht, für wen es gelten kann und wie die Regeln zusammenhängen.

Allgemeiner Überblick, keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen gelten, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Themen im Überblick

Vier Einstiege in die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und technischen Standards für barrierefreie Dokumente.

  • Gesetze · Behörden, Hochschulen, öffentliche Stellen

    Öffentlicher Sektor

    EU-Richtlinie, BGG, BITV 2.0 und Landesrecht: welche Regeln für Websites, Apps und Dokumente öffentlicher Stellen gelten.

  • Gesetz · Unternehmen

    BFSG

    Das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz setzt den European Accessibility Act um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienst­leistungen für Verbraucher, etwa im Onlinehandel und im Bankwesen.

  • Technischer Standard · PDF

    PDF/UA

    Der Standard ISO 14289 beschreibt, wie ein barrierefreies PDF technisch aufgebaut ist: Tags, Lese­reihenfolge, Alternativ­texte, Sprache und mehr. Und warum ein Validator allein nicht genügt.

  • Richtlinien und Norm

    WCAG & EN 301 549

    Die WCAG beschreiben, was Nutzende brauchen. Die europäische Norm EN 301 549 wendet diese Anforderungen auf Dokumente, Software und andere IKT-Produkte und ‑Dienst­leistungen an.

Wie die Regeln zusammenhängen

Gesetze legen fest, wer barrierefrei anbieten muss. Normen und Richtlinien beschreiben, was das konkret bedeutet. PDF/UA ergänzt sie als eigener technischer Standard speziell für PDF.

  1. Rechtlicher Rahmen

    Gesetze und Verordnungen

    Sie legen fest, wer zur Barrierefreiheit verpflichtet ist und für welche Angebote. Für öffentliche Stellen und Unternehmen gelten unterschiedliche Regelungen.

    • Öffentliche Stellen

      Richtlinie (EU) 2016/2102, in Deutschland umgesetzt durch BGG und BITV 2.0 (Bund) sowie durch Landesrecht.

    • Unternehmen

      Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), in Deutschland umgesetzt durch das BFSG und die zugehörige Verordnung (BFSGV).

  2. Norm

    EN 301 549

    Europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikations­technik. Für öffentliche Stellen ist sie die harmonisierte Norm zur Richtlinie (EU) 2016/2102. Kapitel 10 enthält die Anforderungen an Dokumente wie PDFs.

  3. Kriterien

    WCAG 2.1, Stufe AA

    Die EN 301 549 übernimmt die Erfolgs­kriterien der WCAG weitgehend und wendet sie auf Webseiten, Dokumente und Software an.

  4. PDF-Technik · ergänzend

    PDF/UA (ISO 14289)

    Etablierter technischer Standard speziell für PDF: Er beschreibt, wie ein PDF intern aufgebaut sein muss, damit assistive Technologien es zuverlässig nutzen können. PDF/UA folgt nicht unmittelbar aus den WCAG, sondern ergänzt sie. Die genannten Gesetze verweisen nicht direkt auf PDF/UA.

Vereinfachte Darstellung. Welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt von Ihrer Organisation und Ihrem Angebot ab. Wie EqualDoc diese Standards bei der Aufbereitung anwendet, lesen Sie unter Standards & Compliance.

Wie barrierefrei sind Ihre PDFs heute?

Der kostenlose PDF-Check zeigt, welche Barrieren EqualDoc in Ihrem Dokument erkennt, was sich automatisch beheben lässt und welche Punkte eine menschliche Prüfung brauchen.